Die Tagesordnung der Versammlung wird vom Präsidenten, eventuell im Einverständnis mit dem Vizepräsidenten, aufgestellt und allen Mitgliedern wenigstens 2 Monat (28. oder 29. Februar) vor dem TOP-Treffen zugestellt.
Jedes Mitglied darf einen oder mehrere Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen. Diese müssen wenigstens 3 Monate (31. Januar) vor dem TOP-Treffen schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden.
Alle Anfragen, Vorschläge und sonstigen Mitteilungen der Mitglieder werden der Einladung beigefügt.
Die Teilnehmerzahl am TOP-Treffen ist nicht begrenzt, doch sind für die Versammlung folgende Richtlinien zu beachten:
In der Versammlung werden vorrangig nur Anträge besprochen, welche Fristgerecht(Art. 4/b) beim Präsidenten eingetroffen sind und auf der Tagesordnung stehen.
Über Anträge, die nicht termingerecht angekündigt sind, kann diskutiert aber kein Beschluss gefasst werden. Wird der Vorschlag jedoch von der Versammlung genehmigt, kann darüber abgestimmt werden.
Jedes Be(h)ringe(n) erhält eine Stimmkarte. Der Präsident oder bei dessen Abwesenheit der Vizepräsident hat kein Stimmrecht. Er entscheidet jedoch bei Stimmengleichheit.
Anträge, welche auf der Tagesordnung stehen, sollen von einem Vertreter des jeweiligen Antragstellers vorgebracht werden.
Abstimmungen und Wahlen werden offen durchgeführt.